Behandlungssicherheit bei Botulinumtoxin-Anwendungen
Botulinumtoxin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament nach §48 Arzneimittelgesetz sowie §1 Nr. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung. Das bedeutet, dass nur approbierte Ärzte es injizieren dürfen. Zwar reicht die Approbation aus, um den Wirkstoff zu verwenden, es sind jedoch genaue Kenntnisse der Anatomie des Gesichts sowie der Wirkweise von Botulinumtoxin notwendig, um ungewollte Lähmungen, Asymmetrien und ein maskenhaftes Erscheinungsbild zu vermeiden. So weisen etwa der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und die Bundesbehörde für Arzneimittelsicherheit im Rahmen von Richtlinien und Zulassungsvoraussetzungen immer wieder darauf hin, dass entsprechende Präparate nur von Ärzten mit spezifischer Qualifikation und Fachkenntnis angewendet werden sollten.
Um den Umgang mit Botulinumtoxin zu erlernen, sind entsprechende Fortbildungen unerlässlich. Wir von der Kiel Medical Academy legen dabei besonderen Wert auf die praktischen Hands-on-Übungen an Patienten während unserer Workshops. In der Regel stehen den Ärzten mehrere Probanden zur Verfügung, sodass sie unter der fachkundigen Anleitung unserer Dozenten verschiedene Bereiche des Gesichts behandeln können.
Am Ende eines Workshops erhalten die Teilnehmer Fortbildungspunkte der Ärztekammer Schleswig-Holsteins sowie ein Zertifikat, das sie in der Praxis aushängen und auf der Website veröffentlichen können.